Unsere Betriebskostenabrechnung| leicht und verständlich!

Die von uns erstellte Betriebskostenabrechnung ist sowohl für die Mieter, wie auch für alle Eigentümer leicht verständlich und nachvollziehbar. Damit werden unnötige Rückfragen auf ein Minimum reduziert.

Zur allgemeinen Verständlichkeit ist zu sagen, dass im Volksmund Betriebskosten und Nebenkosten gleich gesetzt werden. Dies stimmt aber so nicht ganz.

Während die Nebenkosten alle Kosten umfassen, die nicht bereits in der Miete abgedeckt werden. Bezeichnet man mit Betriebskosten jenen Teil der Nebenkosten, der auf den/die Mieter weiterverrechnet werden kann. Definiert und festgelegt sind diese Kosten in der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

So ist die Betriebskostenabrechnung die jährliche Abrechnung aller umlagefähigen Nebenkosten, die der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellt. Dabei unterscheidet man bei den Betriebskosten die „kalte“ Betriebskosten und „warmen“ Betriebskosten (Kosten für Heizung und Warmwasser).

Folgende Kosten sind zum Beispiel laut Betriebskostenverordnung weiter verrechenbar:

  • Grundsteuer
  • Kosten der Wasserversorgung
  • Abwassergebühr
  • Aufzugskosten
  • Straßenreinigung / Müllabfuhr
  • Heizungskosten und Warmwasserkosten
  • Kosten für Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung der Innen- und Außenanlage
  • Schornsteinreinigung
  • Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hausmeister
  • Kabelfernsehen / Antennenanlage