Je nach Situation wird in der Wohneinheit ein Kaltwasserzähler („Wasseruhr“) und, wenn erforderlich, ein zusätzlicher Warmwasserszähler installiert. Der Kaltwasserzähler erfasst den Durchfluss ausschließlich nicht erwärmten Wassers. Es handelt sich dabei um den angefallenen Verbrauch von normalem Leitungswasser und Wasser für die Waschmaschine.
Dieser Wert bildet die Basis für die abschließende Wasserabrechnung.
Wird das Warmwasser über die zentrale Heizanlage erwärmt und kommt so in die Wohneinheit, erfasst der Warmwasserzähler diesen Verbrauch.
Dies gewährleistet eine faire Verrechnung des Energieverbrauchs in der Heizkostenabrechnung.
Je nach Einsatzgebiet und den vorhandenen Gegebenheiten gibt es unterschiedliche Ausführungen und Einsatzbereiche.
Fragen Sie uns, wir stellen Ihnen gerne die verschiedenen Varianten und Einsatzbereiche vor.
Wir achten bei unseren eingesetzten Produkten auf: